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Haas/Freudenberg: Reformierte Theologie in Erlangen
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1.3. Isaak Rust (1830-1833)
Isaak Rust wurde am 14. Oktober 1796 in Mußbach bei Neustadt a.d. Weinstraße als Sohn des Landwirts Karl Rust und seiner Frau Anna Maria, geb. Schönig geboren. In armen Verhältnissen aufwachsend bereitete sich der hochbegabte junge Mann zunächst für den Volksschuldienst vor, wurde Schulgehilfe, dann Schreiber bei einem Advokaten, erwarb sich aber durch angestrengte Privatstudien die nötigen Gymnasialkenntnisse und wurde 1815 in Heidelberg immatrikuliert, wo er Philosophie und Theologie bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Carl Daub, Heinrich Eberhard Gottlob Paulus und anderen studierte und schon 1816 eine Preisaufgabe der Theologischen Fakultät löste. Er machte schon 1817 das 1. Examen mit der Note "sehr gut", wurde Vikar in Haßloch, dann 1818 Lehrer am Progymnasium in Speyer und hielt ein Semester lang am Lyzeum philosophische Vorlesungen. Durch eine Abhandlung De absoluti revelatione erwarb er sich 1818 in Heidelberg den philosophischen Doktortitel. Durch Krankheit genötigt, gab er 1820 seine Schulstelle auf und wurde Pfarrer in Ungstein. Er hat 1818 Dorothea Henriette Sophia, geb. Quans geheiratet. Aus der Ehe gingen 8 Kinder hervor. In Ungstein gab er 1825 sein Buch Philosophie und Christenthum oder Wissen und Glauben heraus, durch das sein Name weiten Kreisen bekannt wurde. In diesem Buch führt er einen Kampf "für Licht und Wahrheit, für Freiheit des Geistes und eindringende Forschung (...) gegen die Ausgeburten eines erkrankten Gefühls und die Unternehmungen der Lichtscheuen" und zeigt sich als ausgesprochener Rationalist Hegelscher Prägung. Gewiß sieht er im vulgären Rationalismus wie im überspannten Supranaturalismus Einseitigkeiten. Er versucht, die wahre Einheit zwischen Philosophie und Christentum darzutun als das notwendige Ergebnis des auf Grund der Gottesoffenbarung sich entwickelnden Geistes: "Das Gefühl ist die heidnische, der Verstand die jüdische und die Vernunft die christliche Intelligenz." Philosophie und Christentum, "die erhabensten Erscheinungen des Geistes", sind nicht zu trennen, obwohl sie ihre Individualität behalten, so "daß das, was die Philosophie rein im Reiche des Geistes erstrebt, von dem Christentum im Reiche der Sittlichkeit errungen wird".
Rust folgte 1827 dem durch Vermittlung des reformierten Oberkonsistorialrats Heintz in München ergangenen Ruf an die französisch-reformierte Gemeinde in Erlangen als Pfarrer und Nachfolger von Francois Ebrard. Kaum in Erlangen angekommen, strebte er auch schon einen theologischen Lehrkatheder an und verursachte bis zur völligen Erfüllung seiner ehrgeizigen Wünsche an der Universität viel Aufregung. Im Oktober 1827 wurde er Lizentiat und im März 1828 Doktor der Theologie mit einer Dissertation De nonnullis, quae in theologia nostrae aetatis dogmatica desiderantur, in der er u.a. Schleiermachers Religionsbegriff bekämpfte, der die Religion ihrer Würde beraube, das Wesen der christlichen Religion korrumpiere und die Würde des Menschen vermindere. Bei der Disputation über diese Dissertation kam es zu einem Zwischenfall. Der Stadtpfarrer der Altstadt und Privatdozent Johann Christian Gottlieb Ackermann, ein Gesinnungsgenosse Kraffts, gebrauchte bei seiner Opposition gegen Rust so scharfe Ausdrücke, daß der Dekan eingreifen und die Disputation abgebrochen enden mußte.
Die Allgemeine Kirchenzeitung vermutete ein Komplott "des Verbandes frömmelnder und übergläubiger Kopfhänger", was nicht zuletzt auch gegen Krafft gemünzt gewesen sein dürfte: "Die trübselige Partei ahnte, was ihr bevorstand, darum sollte dem gefürchteten Verteidiger der Denk- und Lehrfreiheit gleich anfangs ein Genickfang versetzt werden." Die Parteien standen sich scharf gegenüber. Rust, der auch sonst in Aufsätzen und Predigten gegen den "Afterevangelismus" anging, hatte nun die Möglichkeit, seinen hegelianisch gefärbten Rationalismus auch in Vorlesungen zu vertreten.
Die Promotionen Rusts waren eine problematische Prozedur. Es ist interessant, daß man sich bei der Verleihung der akademischen Grade an ihn über die Situation der Fakultät in einer Art hinwegsetzte, die wohl selten sonst vorgekommen ist. Bei der Erwerbung der Lizentiatur leistete der reformierte Rust den vorgeschriebenen Eid auf die symbolischen Bücher der lutherischen Kirche mit dem Zusatz "quatenus symbolicis normis obtemperat synodus Caesareo-lutreana", dies ist die 1818 zu Kaiserslautern festgesetzte pfälzische Unionsformel, die nur "die beiden Konfessionen gemeinschaftlichen symbolischen Bücher mit Ausnahme der darin enthaltenen, unter beiden Konfessionen bisher streitig gewesenen Punkte" als Norm anerkannte. Das zweite Mal, bei der Erwerbung des Doktortitels, verlangte er den Zusatz "quatenus cum scriptura sancta et doctrina ecclesiae reformatae consentiunt" - eine Verpflichtung, wie sie bei den Symbolen der lutherischen Kirche ungewöhnlich war. Daß die Fakultät, wenn auch nicht ohne Widerspruch, darauf einging, erklärt sich wohl nur daraus, daß sie in dem "wegen seiner philosophisch-theologischen Spekulation so hochgeschätzten D. Rust" einen geschickten Bekämpfer des "Mystizismus" sah, unter welchem Begriff man damals das evangeliumsgemäße, gläubige Christentum eines Krafft verstand. Man war, Kaiser ausgenommen, damals eigentlich nicht lutherisch und nicht reformiert, sondern stand in der Einheitsreligion des Rationalismus einander nahe. Lediglich der Minister Schenk scheint sich daran gestoßen zu haben, als er davon erfuhr, und erklärte, daß "eine solche Eidesleistung mit sich selbst und mit den Statuten der Theologischen Fakultät nicht übereinstimmend erscheine". Es fiel der Fakultät nicht leicht, sich gegen den Vorwurf zu rechtfertigen.
Schon nach halbjähriger Dozententätigkeit bewarb sich Rust beim König um eine Professur für "spekulative Theologie". Das allerdings erregte nun auch in der Theologischen Fakultät Widerspruch. Kaiser nahm gegen seine sich zustimmend äußernden Fakultätskollegen in einem Gutachten Stellung, ebenso Vogel: Eine spekulative Theologie könne nur der Philosophischen Fakultät angehören, nicht der Theologischen, die ihre Lehre nicht aus der Spekulation, sondern aus der Heiligen Schrift zu schöpfen hat, und es sei auf einer so wichtigen Stelle ein Mann erforderlich, der "als Exeget, Historiker und Philosoph gleichmäßig bewährt wäre und die Dogmen nicht a priori konstruieren und nach einer Zeitphilosophie modifizieren würde". Rust sei aber der Hegelschen Philosophie zugetan, außerdem gehöre er, der früher Pfarrer in der unierten Kirche gewesen sei, jetzt der separierten reformierten Gemeinde an und habe dementsprechende Eidesverpflichtungen auf sich genommen. Gegen Rusts Beförderung zum zweiten Professor der reformierten Theologie neben Krafft wende er sich nicht, sondern gegen "Herrn Rusts ephemerische philosophische Ansichten, welche er bei seiner übrigen philosophischen Bildung vielleicht bald verläßt", und gegen die Errichtung eines Lehrstuhls für eine Wissenschaft, die gar nicht existiert und nie existieren kann, ohne in der Dogmatik zu sein. Nach dem Kirchenrecht und nach den Erlanger Universitätsstatuten sei immer noch am Unterschied der Konfession bei den theologischen Lehrämtern festzuhalten.
Aus Mangel an Mitteln wurde Rusts Gesuch zunächst abgewiesen. Allerdings muß er hohe Gönner gehabt haben. Am 24. Februar 1830 wurde er zum außerordentlichen Professor ohne Nominalfach und am 6. Mai 1831 sogar zum ordentlichen Professor extra facultatem ernannt. Rust, noch nicht zufrieden, verlangte jetzt auch die Aufnahme in den Senat, und als ihm das verweigert wurde, da ein nicht der Fakultät angehöriger Professor auch nicht dem Senat angehören könne, beschwerte er sich beim Ministerium. Der Nachweis von seiten der Fakultät, daß sein Anspruch völlig unberechtigt und die Voraussetzung für seinen Eintritt in den Senat und die Zugehörigkeit zur Fakultät für ihn ausgeschlossen sei, da es in den Statuten "professores in theologica facultate ad unum omnes Augustanae confessioni addicti sunto" heiße, machte in München keinen Eindruck. Es wurde einfach befohlen, daß der Eintritt in den akademischen Senat Rust nicht zu verwehren sei. Dazu kam es freilich erst, als Rust dank seiner Zähigkeit noch mehr erreicht hatte. Unter dem 6. Oktober 1832 wurde ihm eine für ihn neu errichtete fünfte ordentliche Professur in der Theologischen Fakultät mit dem Lehrauftrag für Dogmatik, Moral und Apologetik des Christentums übertragen. Ohne irgendwelche Rücksicht auf die Statuten wurde der reformierte Professor zugleich zum Mitglied der lutherischen Fakultät ernannt. Das war ein einzig dastehender Fall für Erlangen, und es hätte damals nicht viel daran gefehlt, daß unter Abänderung ihres Konfessionsstatuts die Fakultät uniert geworden wäre.
Rust war ein Mann von großer Begabung und rhetorischer Gewandtheit, "der es sein Lebenlang verstand, sich zur Geltung zu bringen" ,
als Prediger und Dozent großen Zulauf hatte und dessen theologische Disputierübungen, die er in seinem Pfarrhaus veranstaltete, viele Studenten anzogen. Er vollzog aber nun in der kurzen Zeit seines Wirkens in Erlangen einen überraschenden und radikalen Umschwung seiner philosophisch-theologischen Haltung, weg vom Hegelianismus hin zu einer positiven Theologie. Zu diesem erstaunlichen Umschwung mögen mehrere Faktoren beigetragen haben, so der Einfluß seiner Fakultätskollegen Johann Georg Veit Engelhardt, Johann Georg Benedikt Winer, Hermann Olshausen, Gottlieb Philipp Christian Kaiser und auch Krafft, der wohl zuerst auf ihn wie ein rotes Tuch gewirkt haben muß. Dann war es aber auch die revolutionäre Bewegung in der Pfalz, die beim Hambacher Fest im Mai 1832 offen zutage trat. Rust fühlte sich getrieben, in seiner Schrift Stimmen der Reformation und der Reformatoren an die Fürsten und Völker dieser Zeit den "frechen Geist der Verneinung" zu bekämpfen, "der in der zügellosesten Gestalt in das Staatsgebiet eindringe". Er lieferte nach einer "historisch-philosophischen Einleitung" eine Blütenlese aus den Aussagen der Reformatoren über den Staat, die Regierenden, die Gehorchenden und die Revolution. Er konnte jetzt schreiben: "Das Meiste, was sich im Anfange des 19. Jahrhunderts unter dem ehrwürdigen Namen des Rationalismus geltend machte, ist in der Tat nichts weiter als ein mehr oder minder verschleiertes Erzeugnis jenes Geistes (der Revolution und Verneinung), ein Kind desselben, das er mehr oder minder incognito die Reise durch die Welt machen lassen wollte. Im Ganzen dieselbe Verweltlichung, derselbe Gegensatz gegen das wahrhaft göttliche Leben und Wirken, dieselbe aufgebende, wegwerfende, zerstörende Tendenz."
Das war ein auffallender Bruch mit der bisher verfolgten Linie. Dieser war wohl auch schon längere Zeit vorbereitet gewesen durch die Nähe des zu gleicher Zeit 1828 als Privatdozent nach Erlangen berufenen Philosophen Ludwig Feuerbach, ebenfalls ein Schüler Hegels, der durch seinen Radikalismus den in Erlangen nie sehr geschätzten Hegelianismus völlig um sein Ansehen brachte. Außerdem prägte ihn sein Studium der Reformatoren. Schon 1827 hatte Rust zusammen mit Friedrich Wilhelm Lomler, Ernst Zimmermann und anderen die Herausgabe der Reihe Geist aus Luthers Schriften oder Concordanz der Ansichten und Urteile des großen Reformators (Bde. 1-4 [1827-1831]) begonnen. Nun wandte sich Rust mit Eifer der rechtgläubigen Theologie zu. Es zeichnet ihn aus, daß er bei seinem nicht geringen Ehrgeiz und Geltungstrieb die Wandlung so ehrlich vollzog.
Rusts theologischer Neubeginn wurde 1832 durch sein großes Werk Stimmen der Reformation und der Reformatoren an die Fürsten und Völker dieser Zeit bekannt. Mit großem kirchen- und dogmengeschichtlichem Wissen zeigte er, daß die Staatstheorien der Revolution von 1830 und des Hambacher Fests 1832 in schneidendem Widerspruch zu den Aussagen aller Reformatoren stehen, und entwirft ein großes und grundsätzliches Programm in zehn Punkten, in denen er unter anderem betont: "Nur durch die Religion kann die heillose Lage gewandelt werden. Religion ist es, was unserer Zeit in ihren Wirren und in ihrem Elende noth tut."
Nun war seines Bleibens in Erlangen nicht mehr lange. Diese Schrift von 1832 scheint die Aufmerksamkeit König Ludwigs I. noch mehr als bisher auf ihn gelenkt zu haben. So wurde Rust unter dem 17. August 1833 als zweiter geistlicher Konsistorialrat nach Speyer berufen, um den in der pfälzischen Kirche ausgebrochenen Wirren entgegenzutreten. Die Fakultät, der der erfolgreiche Professor bei der Mittelmäßigkeit der eigenen Theologie unangenehm sein mußte, war wohl froh, den Konkurrenten loszuwerden, nachdem man schon Intrigen gegen ihn ins Werk gesetzt hatte. Die Union der pfälzischen Kirche war 1818 auf ausgesprochen rationalistischer Basis zustande gekommen. Das Oberkonsistorium und die bayerische Staatsregierung suchten nun die pfälzische Kirche wieder auf positivere Grundlagen zu stellen. Darüber aber entstand ein langjähriger Streit. Nur zur Information sei die Schilderung erwähnt, die Pfarrer Frantz, ein Gegner Rusts und einer der Vorkämpfer des Rationalismus in der Pfalz, in seiner Zeitschrift Die Morgenröte (Januar 1846) von dem traurigen Zustand des kirchlichen Lebens gab: Unwürdige Geistliche gab es nicht wenige. Diese wurden aber von der Kirchenleitung nicht zur Rechenschaft gezogen. Tiefere theologische Bildung war nicht häufig zu finden. Im allgemeinen herrschte viel Seichtigkeit. Jede tiefere christliche Regung wurde als Mystizismus und Heuchelei gebrandmarkt. Der Kirchenbesuch war besonders in den Städten schlecht, nirgends herrschte reges kirchliches Leben. Der 1823 gegründete Bibelverein fand keinen Eingang, die Mission war nicht einmal dem Namen nach bekannt.
Rust erhielt die schwierige Aufgabe, hier Wandel zu schaffen. Das Konsistorium wurde durch positiv stehende Männer besetzt. Rust bekannte sich nun zur positiven Union. Nachdem er sich gewandelt hatte, wandte er sich mit aller Schärfe gegen seine früheren Gesinnungsgenossen, wobei er manchem ehrlichen Rationalisten Unrecht tat, wenn er ihnen Abfall vorwarf und sagte, sie seien dem Irrtum ganz und gar und auf die sündhafteste Weise verfallen. Die heftige Sprache, der Mangel an gewinnender Freundlichkeit, der bürokratische Stil, so z.B. die Einforderung der Karfreitagspredigten 1834 und die Veröffentlichung der kritischen Beurteilungen 1835, lösten viel Protest aus. Die Pfalz geriet in von Jahr zu Jahr zunehmende Unruhe. In der Abgeordnetenkammer wurde er als Mann von "jesuitisch-pietistisch-mystisch-theokratischer Tendenz" beschuldigt. Allerdings konnte Rust in den dreizehn Jahren, die er in Speyer war - seit 1842 als erster geistlicher Konsistorialrat und Pfarrer - manches zum Segen der Pfälzer Kirche wirken, besonders als jüngere Kandidaten nachkamen, die auf der Universität nicht mehr im rationalistischen, sondern positiven Geist ausgebildet waren. Aber es entstand immer wieder neue Unruhe. So erregte der Entwurf eines positiven Katechismus die liberale Partei. Ein von Rust aus älteren Pfälzer Agenden zusammengestellter Entwurf eines Kirchenbuchs fiel mit großer Stimmenmehrheit durch. Schließlich brachte 1838 der Apostolikumsstreit neue heftigste Erschütterungen für die junge Unionskirche, da ja viele Pfarrer bei der Taufe entgegen der Kirchenordnung das Apostolische Glaubensbekenntnis, das sie nicht mehr bejahten, einfach wegließen und Rust dagegen einschritt.
Allmählich gab es so viel Aufruhr, daß Rust 1847 an das Oberkonsistorium nach München versetzt werden mußte. Dort wurde er Nachfolger des verstorbenen reformierten Oberkonsistorialrats Carl Heinrich Fuchs. Trotzdem gab es keine Ruhe. Schließlich half auch die zeitweilige Versetzung Rusts in den Ruhestand nichts mehr. Im stürmischen Revolutionsjahr 1848 mußte der pfälzischen Kirche ihre Forderung auf Lostrennung vom Oberkonsistorium gewährt werden. Sie wurde mit ihrem Konsistorium nun direkt dem Staatsministerium des Innern unterstellt.
Der quieszierte Rust blieb Hofprediger in München - die Gemahlin König Max II. war eine protestantische Hohenzollerin - und wurde 1850 Ministerialrat im neuen Kultusministerium und Referent für die pfälzischen Kirchenangelegenheiten. Von da aus hatte er nun doch wieder, wenn auch nicht mehr in dem Maß wie früher, Einfluß auf die Pfälzer Geschehnisse, was besonders Ebrard in seiner Speyerer Zeit, die der Rusts ähnelte, unliebsam zu spüren bekam. Ebrards Arbeit in Speyer wäre aber ohne Rusts Vorarbeit nicht denkbar gewesen. Rust hatte - freilich glücklos - die pfälzische Union, die im rationalistischen Geist geschlossen dastand, auf ein positives Fundament im Sinne der Reformation Luthers zu stellen versucht. Als Ebrard 1861 infolge des Gesangbuchstreits in Speyer in den Ruhestand versetzt wurde, ging auch Rust in Ruhe. Er starb schon am 14. Dezember 1862 nach kurzer Krankheit in München. Als Zeichen der Zufriedenheit des Königs hatte er den Verdienstorden der bayerischen Krone und den Michaelsorden erhalten.
Nach Rusts Weggang aus Erlangen hat man in München allen Ernstes daran gedacht, seine Professur mit der Stelle des französisch-reformierten Pfarrers dauernd zu verbinden. Professor Karl Heinrich Sack in Bonn sollte dafür gewonnen werden. Das scheiterte angeblich nur daran, daß das französisch-reformierte Presbyterium seine Bewerbung verlangte, die dieser ablehnte und dann auch erklärte, lieber in Bonn bleiben zu wollen. Inzwischen hatte das Presbyterium Pfarrer Renaud gewählt, der aber die Professur nicht erhielt. Wenn der Plan Münchens durchgegangen wäre, hätte die Fakultät ihren streng lutherischen Charakter verloren und wäre uniert geworden. Das wäre damals vielleicht möglich gewesen, da das lutherische Bewußtsein noch nicht so stark war. Ein Jahrzehnt später war nach Kraffts Tod 1845 die Lage anders, nachdem sich die konfessionellen Gegensätze stark entwickelt hatten.
1.4. Die Kämpfe um den Lehrstuhl für Reformierte Theologie und seine Gründung (1845-1847)
Die außerordentliche Professur, die Krafft bekleidet hatte, war nicht reformiert, sondern nur ihr Inhaber war reformiert gewesen. Da Kraffts Nachfolger Heinrich Ferdinand Friedrich Schmid wieder ein Lutheraner gewesen ist, war für die Bedürfnisse der unierten Pfalz wieder nicht mehr gesorgt. Die lutherischen Professoren in Erlangen genügten dafür nicht, aber auch einen reformierten Professor, wie Krafft es gewesen war, wollte man in der Pfalz nicht haben. Krafft hatte nie Unionsneigungen gehabt und hatte sogar lutherische Studenten, die sich zu ihm hielten, nicht zum Abendmahl zugelassen, was damals kirchenrechtlich nicht möglich war. Das war nicht im Sinn der pfälzischen Kirche. Die Generalsynode von Speyer 1845 sprach den dringenden Wunsch aus, es möchte in Erlangen ein theologischer Lehrstuhl errichtet werden, "der die Doktrinen der pfälzischen Kirche zu vertreten habe". Das Oberkonsistorium, in dem nacheinander die zwei ursprünglich reformierten geistlichen Räte Fuchs und Rust saßen, stimmte dem zu. Da die pfälzischen Theologen wie die Lutheraner verpflichtet waren, in Erlangen ihre Studien zu absolvieren, war der Wunsch, nun auch für die besonderen Bedürfnisse der Pfälzer zu sorgen, nicht unberechtigt. Oberkonsistorialrat Fuchs sprach sich besonders dahin aus, daß der Pfalz mit einem reformierten Professor nicht gedient sei, da es dort keine reformierte Kirche mehr gebe. Das Oberkonsistorium in München stellte sich ganz auf die Seite der Pfalz, indem es feststellte, daß das "durch den Fortschritt der Zeit hervorgerufene Erfordernis" die Besetzung der fraglichen Professur mit einem unierten Geistlichen sei. Es beantragte am 11. Oktober 1845 die Berufung eines solchen als Extraordinarius.
Als das Ministerium die Aufforderung zu Personalvorschlägen für den zu errichtenden unierten Lehrstuhl ergehen ließ, antwortete am 13. Januar 1846 die Fakultät durch Professor Gottfried Thomasius entgegenkommend. Sie verneinte allerdings die prinzipielle Frage, ob im Interesse der Wissenschaft die Errichtung eines Lehrstuhls für unierte Theologen wünschenswert sei. Es müßte dagegen protestiert werden, "wenn die Intention wäre, als sollte damit eine Vervollständigung oder Ergänzung der Lehrkräfte und der Lehrweise an hiesiger theologischer Fakultät erzielt oder gar einem Bedürfnis für die diesseitige evangelisch-lutherische Kirche abgeholfen werden". Da dies aber nicht beabsichtigt sei und es sich nur um die Befriedigung der pfälzischen Bedürfnisse handle, erkläre sich die Fakultät für die Zulässigkeit des Antrags im Sinne des Oberkonsistoriums, allerdings unter der Voraussetzung, "daß die Stellung eines solchen Dozenten nicht die eines Mitglieds der hiesigen theologischen Fakultät sein oder je werden könnte". Ob ein Gelehrter sich finden werde, "der die Dogmatik und Exegese der vereinigten Kirche", wie das Oberkonsistorium glaube, zu vertreten imstande wäre, und ob das genüge, bliebe zweifelhaft. Auch hege man die Befürchtung, daß die der lutherischen Kirche angehörenden Studierenden für eine Anschauungsweise gewonnen würden, die sie dem lebendigen Interesse an dem Bekenntnis der eigenen Kirche entfremden könnte. Doch wolle man sich nicht gegen den Antrag stellen.
Unmittelbar danach traten hemmende Umstände auf, die die Angelegenheit sehr verzögerten und in eine andere Richtung leiteten. Das pfälzische Konsistorium war mit dem Auftrag des Oberkonsistoriums, einen außerordentlichen Lehrstuhl zu begründen, nicht zufrieden. Es verlangte "vorderhand die Anstellung eines ordentlichen Professors ihrer (sc. der pfälzischen) Konfession", damit deren Vertretung "einigermaßen genügend" erscheine, und zwar in der Weise, daß der unierte Professor Mitglied der Fakultät und des Senats sein könne. Das eignete sich die kirchliche Oberbehörde in München an und beantragte am 7. Januar 1846 die "Ergänzung" der Universität durch einen Ordinarius "für Dogmatik und Exegese der unierten protestantischen Kirche", oder wenn dies zur Zeit nicht möglich wäre, die Anstellung eines Extraordinarius mit der Anwartschaft auf das nächste in der Theologischen Fakultät sich erledigende Ordinariat. Das war natürlich eine brisante Angelegenheit, denn die Fakultät schloß nun nicht ohne Grund, daß seitens der kirchlichen Behörde nicht nur eine, lediglich den Bedürfnissen der Pfalz entgegenkommende Lehrkraft, sondern eine allmähliche Umgestaltung der Fakultät angestrebt würde. Sie legte energischen Protest ein: Schließlich sei sie statutenmäßig lutherisch. Durch die Mitgliedschaft eines unierten Professors würde sie selbst zu einer unierten Fakultät. Das bedeute eine Verletzung ihres Grundgesetzes, und ohne dieses würde sie konfessionslos. Ehe dies geschehen dürfe, müßte der König ihre Statuten aufheben. Die Union der Fakultät würde auch der Anfang der Union in der Landeskirche sein. Die Tatsache, daß einmal unter Nichtbeachtung der Statuten für kurze Zeit ein unierter Professor, nämlich Rust, der Fakultät angehört habe, könne das Recht selber nicht aufheben, zumal "die Konfession im Bewußtsein der Zeit wieder eine ganz andere Bedeutung gewonnen habe als damals". Wolle man auf anderer Grundlage neben der Fakultät einen unierten Professor ernennen, so werde man dagegen nicht demonstrieren, hielte es aber für das Richtigere, die Pfälzer von der Verpflichtung, in Erlangen zu studieren, zu befreien. Dem Schreiben der Fakultät, abgefaßt von Thomasius, schloß sich der Senat in einem ausführlichen Begleitbrief des Prorektors Adolph Ernst Theodor Laspeyres an den König Ludwig I. als den Rektor magnificentissimus und Schirmherrn der lutherischen Kirche in allen Punkten an (8. März 1846): "Wir sind mit unserer theologischen Fakultät der Überzeugung, daß die Ernennung eines o. [sc. ordentlichen] Professors für die unierte Theologie den in fortdauernder Gültigkeit bestehenden Statuten gedachter Fakultät zuwiderlaufen würde. Wir teilen mit ihr die Ansicht, daß eine solche Ernennung nicht bloß höchst bedenkliche Folgen für die Integrität und den Bestand der luth. Kirche herbeiführen würde, indem in einer solchen Ernennung tatsächlich der Anfang einer Unierung auch der diesseitigen luth. Kirche läge; wir nehmen wie sie an, daß diese Störungen und Gefahren, wenn auch in geringerem Grade, doch noch immer bedeutend genug, selbst alsdann eintreten würden, wenn auch der anzustellende Professor der unierten Theologie nicht Sitz und Stimme in der Fakultät erhielte, ja, wenn selbst nur ein a.o. [sc. außerordentlicher] Professor angestellt würde." Es wird als Ausweg vorgeschlagen, den unierten Studenten zu gewähren, daß sie zwei oder drei Semester an einer anderen Universität studieren dürfen, wo sie Gelegenheit hätten, sich in der Theologie der unierten Kirche auszubilden.
Auch an das Oberkonsistorium, dem der Schutz der lutherischen Fakultät obliege, richtete die Fakultät eine Vorstellung und wies u.a. auf die schweren Zerwürfnisse hin, die die Berufung eines unierten ordentlichen Professors für Fakultät und Landeskirche herbeiführen müsse. "Denn es liegt", heißt es am 17. März 1846, "im Wesen der unierten Theologie, daß sie gerade das, was die bestimmte und unterscheidende Eigentümlichkeit sowohl der lutherischen wie der reformierten Konfession ausmacht, negieren muß, um für sich selbst eine Berechtigung zu gewinnen; nur auf der Negation dieser Eigentümlichkeit kann sie sich erbauen wollen." "An der preußischen Landeskirche und ihren damaligen Zuständen steht uns ein warnendes Beispiel vor Augen, wohin die Unionsmacherei führt." "Die Anstellung eines unierten Dozenten", so urteilte man jetzt, nachdem man von den weitergehenden Absichten des pfälzischen Konsistoriums Kunde hatte, "dürfte aber der erste Schritt sein, dieselben Zustände auch in der diesseitigen Kirche anzubahnen". Das Oberkonsistorium nahm diese Auslassungen sehr übel. Man sah in dem Ausdruck "lutherische Kirche" das "Merkmal des Partikularismus". Nur der Oberkonsistorialrat Faber, der freilich auch die "starre Orthodoxie" der Erlanger Theologen verwarf, erkannte an, daß die Fakultät mit Recht sich als eine lutherische bezeichne, als solche überall angesehen werde und ihr lutherischer Charakter auch vom Staat gewährleistet worden sei. Die an das Ministerium gerichtete Antwort des Oberkonsistoriums vom 18. Mai 1846 auf die Vorstellung der Universität war scharf. Aber angesichts der Statuten der Fakultät wollte man sich jetzt mit einem außerhalb der Fakultät stehenden Professor "für die Studierenden aus der vereinigten Kirche" zufriedengeben, d.h., mit einem solchen, "der der unierten Kirche angehörte, nach seinen früheren Verhältnissen oder nach seiner jetzigen Richtung dem Bekenntnisse der reformierten Kirche zugetan wäre".
In der wachsenden Sorge vor der "Unionsmacherei" hatte die Fakultät schon vor dem Schreiben an das Oberkonsistorium beschlossen, sich in einer Immediateingabe an den König zu wenden (12. März 1846): "Wir glauben nur dann wegen des Skandalums, welches sich ergeben würde, wenn wir unseren beschworenen Pflichten gemäß aus einer gewaltsam unierten Fakultät als lutherische Theologen austreten müßten, außer Verantwortung zu sein, wenn wir uns an Ew. Majestät zuvor unmittelbar selbst gewendet haben, und wir sind überzeugt, daß, wenn wir dies getan haben, nichts mehr zu befürchten sei." Der König wird daran erinnert, daß er wiederholt ausgesprochen habe, er sei "wie dem Unglauben so der Bekenntnislosigkeit in der Kirche abhold". Es wird auf die traurige Lage der Dinge in Preußen hingewiesen und die bestimmte Zuversicht ausgesprochen, S. Majestät wolle nicht "das Band der Konfessionen auflösen und subjektiver Willkür auf dem Gebiete der protestantischen Kirche seines Landes Tür und Tor öffnen". Deshalb möge er dem Antrage des Oberkonsistoriums die Genehmigung versagen und in der Weise, wie Fakultät und Senat es vorgeschlagen hätten, die Bedürfnisse der unierten Kirche der Rheinpfalz befriedigen. Das Schriftstück wurde von den Professoren Thomasius, Kaiser, Höfling und Hofmann persönlich unterschrieben.
In München bewirkte die Haltung der Erlanger Theologen, daß die Sache wieder ins Stocken kam und man lange Zeit nichts hörte. Das Oberkonsistorium mußte seine Anträge am 23. Januar 1847 und dann am 2. Juni 1847 erneuern. Es befand sich in einer schwierigen Lage. Denn von der Pfalz her wurde es immer wieder scharf attackiert, und von Erlangen her hatte es den Argwohn der Unionsmacherei zu erleiden. Daß die Errichtung eines Lehrstuhls für die Pfalz sich so lange hinzog, lag wohl mit daran, daß es nicht leicht war, den geeigneten Professor dafür zu finden. Ein Kandidat Paul Eduard Dallaeus wurde genannt. Der wegen seiner stark rationalistischen Haltung gegen Rust einst in Ruhe versetzte Pfälzer Pfarrer Frantz bewarb sich darum. Schließlich richtete sich das Augenmerk auf den früheren Erlanger Privatdozenten und außerordentlichen Professor Ebrard in Zürich. Diesen hatte Krafft schon als seinen Nachfolger vorgeschlagen. Und Rust kannte ihn schon von Erlangen her. Wahrscheinlich wurde von Speyer aus Ebrard dem Ministerium als Professor "für die vereinigten Protestanten der Pfalz" vorgeschlagen. Er mag, obgleich reformiert, vielleicht auch wegen seiner positiven theologischen Stellung zur Union als geeignet erschienen sein. In den Akten des Oberkonsistoriums findet sich u.a. ein Schreiben Rusts an das Ministerium des Innern vom 28. Juni 1847, in dem er die Anstellung Ebrards befürwortet. Wie er sich "durch seine wissenschaftlichen Leistungen, sein Lehrtalent und seine fromme, christliche Richtung auszeichnet, so verdient er auch rücksichtlich seiner politischen Gesinnung alle Anerkennung. Er ist uns seit längerer Zeit persönlich und genau bekannt, und wir nehmen keinen Anstand zu versichern, daß er dem monarchischen Prinzipe mit Aufrichtigkeit zugetan ist und daß er, ein geborener Bayer, nie an der wärmsten Anhänglichkeit in Beziehung auf Thron und Verfassung es fehlen lassen würde". Es folgt eine Würdigung seiner theologischen Leistung und seiner Schriften. Eine politische Auskunft über ihn aus der Schweiz einzuholen, hat man Bedenken. Rust schließt mit dem Wunsch, daß der Lehrstuhl bald mit einem in jeder Hinsicht so empfehlenswerten Individuum, wie dem der reformierten Kirche angehörigen Ebrard, allergnädigst besetzt werde. Das Oberkonsistorium war also mit der Berufung Ebrards einverstanden, doch beantragte der Präsident Roth persönlich, "bei der beabsichtigten Anstellung den Anlaß oder Zweck derselben für die unierte Kirche der Pfalz" ganz unerwähnt zu lassen, wie dies auch früher bei der Anstellung Kraffts geschehen war. Darauf ging das Ministerium allerdings nicht ein.
Nun endlich kam es zur Gründung des reformierten Lehrstuhls. Der königliche Erlaß lautet :
Koenigreich Bayern
Ministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten
Seine Majestaet der König haben allergnädigst zu beschließen geruht:
1. daß, insolange Allerhöchstdieselben nicht anders verfügen, an der k[öniglichen] Universität Erlangen ein ordentlicher Professor der Theologie extra facultatem, reformirten Glaubens-Bekenntnißes, mit besonderer Rücksichtnahme auf die vereinigten Protestanten der Pfalz angestellt [werde], und zum Behufe der Besetzung dieses Lehrstuhls,
2. mit dem dermaligen reformirten Professor der Theologie zu Zürich, Dr. Ebrard, Unterhandlungen einzuleiten seyen, wobei demselben ein Jahresgehalt von 1100 fl in Geld, wovon nach erreichter definitiven Dienstes Eigenschaft 600 fl den Standes- und 500 fl den Dienstgehalt bilden, mit einem dem Dienstesgehalte zuzurechnenden Naturalbezuge von 2 Schäffel Weizen und 9 Schäffel Roggen im Geldanschlage zu 100 fl anzubieten sind.
Dieses wird dem Senate der k[öniglichen] Universität Erlangen unter Rückgabe der Beilage des Berichtes vom 3. März v[ergangenen] J[ahre]s mit dem Auftrage eröffnet, nunmehr wegen Einleitung der angeordneten Unterhandlungen mit Professor Ebrard ungesäumt das Weitere um so mehr zu verfügen und von dem Ergebnisse Anzeige zu erstatten, als hierdurch der Vollzug des bereits erwähnten Allerhöchsten Befehls bedingt ist.
München, den 14ten Julius 1847
Der 14. Juli 1847 wurde das Gründungsdatum für den Lehrstuhl. Es wurde damit eine neue ordentliche Professur für Reformierte Theologie geschaffen. Ebrard sagte zu und wurde am 12. September 1847 mit dem Lehramt in Erlangen betraut. Dabei passierte das auffällige Versehen, daß das Oberkonsistorium in seiner an das Konsistorium in Speyer gerichteten Mitteilung vom 17. Juli 1847 über die neu errichtete Professur die in Erlangen für sehr wichtig gehaltene ausdrückliche Bezeichnung "reformirten Bekenntnisses" wegfallen ließ. Das wurde eine Quelle des Wirrsals bis in die neuere Zeit, indem man in der Pfalz daraus später das Recht ableitete, auf die alte Forderung zurückzukommen, die fragliche Professur mit einem unierten Theologen zu besetzen. In der Tat ist es auffallend, daß man statt eines unierten Lehrstuhls, wie man erwartet hatte, für die unierte Pfalz eine reformierte Professur errichtet hat, was wohl dem Sträuben der Fakultät gegen einen unierten Theologen zuzuschreiben ist.
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